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Beim vorgezogenen Ruhestand die Rentenabschläge minimieren

Wer eher in Rente gehen will, nimmt hohe Abschläge in Kauf - 0,3 Prozent im Monat. Durch den freiwilligen Ausgleichsbetrag kann dies umgangen werden, ebenso kann die private Vorsorge dafür sorgen, dass auch bei einem früheren Renteneintritt genügend Geld zur Verfügung steht.

Die Deutschen möchten gerne früher in Rente gehen als vom Gesetzgeber vorgegeben. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" sind zwischen Januar und Oktober 2018 knapp 100.500 entsprechende Anfragen bei den Beratern der Rentenversicherung eingegangen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2017 ließen sich rund 116.000 Bundesbürger beraten, wie sie - trotz vorgezogenen Ruhestands - ihre Rentenabschläge minimieren können. Darüber berichtet das Fachmagazin "Fonds professional".

Hintergrund dieser steigenden Zahlen ist das "Flexirentengesetz". Seither kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenkasse versichert ist, ab dem 50. Lebensjahr freiwillig Ausgleichszahlungen leisten, wenn er abschlagfrei früher in Rente gehen will. Die Höhe des Ausgleichsbetrages kann einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnommen werden, die auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt wird. Gerade für die sogenannten "Baby-Boomer", die 1964 oder später geboren sind und eigentlich bis 67 arbeiten müssten, ist diese Lösung interessant. Das Gesetz erleichtert es ihnen, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen und dabei eigentlich fällige Kürzungen zu vermeiden.Generell wird der Rentenbezug bei einem vorzeitigen Renteneintritt um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt, also 3,6 Prozent im Jahr. Im Durchschnitt gehen die Deutschen demnach zwei Jahre früher in Rente. Bei Frauen liegt der Abschlag im Schnitt bei 26 Prozent. Bei Männern sind es rund 20 Prozent. Umso mehr kommt es darauf an, über frühzeitiges Sparen die entstehende Lücke zu schließen. Dann wird auch der frühere Renteneintritt ohne finanzielle Einschnitte möglich.