Anfrage senden  Website teilen

Betriebliche Krankenversicherung: Private Zusatzversorgung für Mitarbeiter

Unternehmen können sich durch die betriebliche Krankenversicherung als guter Arbeitgeber positionieren und dafür sorgen, dass die Mitarbeiter gesünder und leistungsfähiger sind. Entscheidend ist, die richtigen Policen zu finden.

Von Thomas Küpper, compexx Competence Center Oberhausen

Unternehmen vieler Branchen suchen händeringend nach Möglichkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden. Doch das ist gar nicht so einfach. Mehr Gehalt als der Wettbewerber? Schon ok, aber kein Allheilmittel. Bällebad und Bürokatze? Steht nicht jeder drauf. Zusätzliche Gesundheitsangebote? Wohl schon eher, denn mit Gesundheit und Wohlbefinden lassen sich potenzielle Mitarbeiter reizen, sich ein neues Unternehmen genauer anzuschauen - und dabei bleiben sie erst recht gerne, wenn sie durch besondere Angebote in ihrer Gesundheit gefördert werden.

Wie das funktioniert? Ganz einfach! Und es muss nicht einmal der Physiotherapeut dreimal die Woche zu Besuch kommen (obwohl auch diese Maßnahme durchaus Sinn ergeben kann). Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Während die gesetzliche Krankenversicherung immer mehr Leistungen einschränkt (und die private Vollversicherung aufgrund der Zugangsvoraussetzungen für viele Arbeitnehmer unerreichbar bleibt), eröffnet die betriebliche Krankenversicherung die Möglichkeit, für Mitarbeiter Module aus der privaten Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen - und zwar als Bonus aufs Gehalt.

Bei der bKV schließt der Arbeitgeber für seine gesamte Belegschaft oder einen Teil seiner Mitarbeiter bei einem privaten Krankenversicherer eine (modulare) Zusatzversicherung ab und übernimmt die Zahlung der Beiträge. Dies ist erheblich günstiger (und effizienter) als ein Bonus aufs Gehalt, mit dem der Arbeitnehmer für sich selbst eine Zusatzversicherung abschließen soll. Dabei handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 43ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Ausgaben können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, zudem profitieren Unternehmen in der Regel von günstigeren Gruppentarifen.

Die Leistungen können von den Betrieben frei gewählt werden. Typische Leistungsmerkmale sind Zahnzusatzversicherungen, zusätzliche Tarife für den stationären und ambulanten Bereich, die Erweiterung der Krankentagegeldversicherung, die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen beim Heilpraktiker, Sehhilfen, Auslandsreisekrankenversicherung (inklusive Notfall-Assistance für schwerwiegende Situationen auf Reisen) und die Pflegevorsorge. Manche Versicherer bieten auch eine kurzfristige psychologische Beratung für Belegschaft und Angehörige (etwa bei Unfällen, Krisensituationen, Suizid etc.), das Angebot eines Interimsmanagements im Falle eines Ausfalls von Führungskräften sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen und die berufliche Risikoprävention.

Auf diese Weise profitieren Unternehmen gleich doppelt von einem Angebot in der betrieblichen Krankenversicherung. Das gesundheitliche Zusatzangebot zeigt das Verständnis eines Unternehmens hinsichtlich seiner sozialen Verantwortung und zahlt in das Employer Branding ein. Das zieht motivierte Mitarbeiter an. Zum anderen nutzen die Mitarbeiter die neuen zusätzlichen Angebote, um etwas für die Gesundheit zu tun. In der Folge sinken die Krankenstände, und gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähige Mitarbeiter. Und durch Spezialmaßnahmen wie abgesichertes Interimsmanagement und Risikoprävention schützen Unternehmer sogar zusätzlich noch ihre Struktur in kritischen Situationen.

Entscheidend ist, die richtigen Policen zu finden. Daher sollten Unternehmer gemeinsam mit einem Berater ermitteln, welche Leistungen sie anbieten möchten und was vielleicht weniger Sinn ergibt. Auf diese Weise entsteht ein individuelles Vorsorgekonzept.