Anfrage senden  Website teilen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt in der bAV für alle Unternehmen neue Chancen, aber auch neue Pflichten

Aber viele Arbeitgeber kennen die Neuregelungen in der betrieblichen Altersvorsorge noch nicht! Zum einen gibt es seit Einführung des BRSG eine Arbeitgeberförderung, zum anderen wurde ein verpflichtender Zuschuss eingeführt.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem, dass seit dem 1. Januar 2019 bei allen Neuverträgen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter jetzt verpflichtend ist. Seither müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen.

Orientiert sich ein Arbeitgeber mit dem verpflichtenden Zuschuss aber nur an dem Gesetz und bezuschusst nur Neuverträge, birgt dies ein hohes Konfliktpotenzial. Das hat folgenden Hintergrund: Zunächst ist der Zuschuss nur bei Neuverträgen ab 2019 verpflichtend. Damit werden die Arbeitnehmer mit bestehenden Verträgen klar benachteiligt. "Das führt zu innerbetrieblichen Spannungen, da altgediente Mitarbeiter, die schon lange dabei sind, schlechter gestellt werden, als neu eingestellte Mitarbeiter, die nun eine Betriebsrente beantragen", betont Stefan Röhrl, Experte für die betriebliche Altersvorsorge bei der compexx Finanz AG.

Das heißt: Um den Betriebsfrieden zu wahren und die langjährige Bindung zu Mitarbeitern nicht aufs Spiel zu setzen, macht es Sinn, alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln und nicht mit der Anpassung der bestehenden Verträge bis 2022 zu warten. "Empfehlenswert ist deshalb, schon jetzt eine Versorgungslösung zu implementieren, die den gesetzlichen Vorgaben schon heute entspricht. Die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist der perfekte Anlass, die bestehende betrieblichen Versorgungseinrichtung einmal komplett zu hinterfragen und möglicherweise durch gezielte Anpassungen zu optimieren", sagt Stefan Röhrl.

Die deutschlandweit agierende Finanzdienstleistungsgruppe gehört mehrheitlich zur Versicherungsgruppe die Bayerische, verfolgt seit der Gründung vor 13 Jahren ein Allfinanzkonzept und betreut mittlerweile mehr als 60.000 Kunden in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um Vermögen, Versicherung und Vorsorge. Den Vertriebspartnern der compexx steht ein Experten-Netzwerk zur Verfügung, auf das Sie jederzeit zugreifen können. Verantwortlich für die Bereiche Lohnkostenmanagement und Betriebsrente ist bAV-Advisor Stefan Röhrl.

Versierte Berater können gemeinsam mit dem Unternehmer neue Wege in der bAV finden. Gerade die neu eingeführte Förderung für die Arbeitgeber, macht eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente besonders attraktiv. Diese steuerliche Förderung erhalten Arbeitgeber, wenn sie für ihre "Geringverdiener", also Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2200 Euro monatlich einrichten.

Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 Prozent des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, also mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro im Kalenderjahr. Damit der Arbeitgeber den bAV-Förderbetrag erhält, müssen aber entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein."Da es genügend Unternehmen gibt, in denen Geringverdiener beschäftigt sind, ist der §100 EStG einer der besten Beratungsansätze bei Arbeitgebern und Steuerberatern. Eine Vielzahl von Vermittlern kennt diesen Paragraphen nicht oder kann keine Lösung dazu bieten und spricht ihn deshalb in der Arbeitgeberberatung nicht an. Hier punkten die echten bAV-Experten regelmäßig bei Arbeitgebern, da hier ein echter Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer generiert wird", sagt Stefan Röhrl.