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Die pauschale Abgeltungsteuer soll abgeschafft werden

Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz sollen noch in dieser Legislaturperiode Einkünfte aus Kapitalanlagen mit der Einkommensteuer erfasst werden. Das führt zu einer höheren Besteuerung von Besserverdienenden.

Die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent auf Kapitalerträge wurde 2009 eingeführt, um vermögende Anleger mit hohen persönlichen Einkommensteuersätzen aus Steuerparadiesen zurück nach Deutschland locken. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist und daher eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers überflüssig macht. Damit wird die Steuer automatisch abgeführt, auch bei Auslandseinkünften. Die Abgeltungsteuer hat die früher geltende Zinsabschlagsteuer abgelöst. Im Unterschied zur Zinsabschlagsteuer, die eine Steuervorauszahlung auf Kapitalerträge darstellte und mit der tatsächlichen Steuerlast verrechnet wurde, ist bei der Abgeltungsteuer die Steuerpflicht pauschal abgegolten - daher die Bezeichnung.

Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) beschrieb das Bestreben sehr prägnant mit dem Spruch: "25 Prozent von X sind besser als 42 Prozent von nix." Viele vermögende Steuerpflichtige erzielten dadurch einen Vorteil, weil ihr persönlicher durchschnittlicher Einkommensteuersatz höher ist als 25 Prozent - und holten auf Auslandskonten deponiertes Geld wieder nach Deutschland.

Jetzt hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Abschaffung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge noch in dieser Legislaturperiode angekündigt. "Gerechter wäre es, solche Erträge mit dem Einkommensteuerrecht zu erfassen", sagte Olaf Scholz der Tageszeitung "Rheinischen Post". Auf diese Weise würden vor allem Besserverdienende stärker zur Kasse gebeten, wenn nach der Abschaffung Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden sollten. Der höchste Steuersatz von 45 Prozent gilt ab einem Einkommen von 250.731 Euro, bei Ehepaaren ab 501.462 Euro. Bis zu dieser Grenze gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Hohe Kapitalerträge können natürlich in Verbindung mit den übrigen Einkünften zu einer maßgeblichen Erhöhung der Steuerlast führen.