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Für viele Junge erscheint die betriebliche Altersvorsorge als zu kompliziert

Mehr als die Hälfte der 20- bis 34-jährigen Deutschen wünscht sich, dass ihr Arbeitgeber automatisch einen Teil ihres Gehalts in die bAV investiert.

Altersvorsorge ja, aber drum kümmern? Nein Danke! So denken junge Leute über die Ruhestandsversorgung: 57 Prozent der 20- bis 34-jährigen Deutschen wünschen sich, dass ihr Arbeitgeber automatisch einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge-Lösung (bAV) investiert. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsinstituts Kantar Emnid im Auftrag von Fidelity International, über die das Fachportal "Fonds professionell" berichtet. Die aktuelle Umfrage zeigt weiterhin, dass sich 16 Prozent der Arbeitnehmer aus dieser Altersgruppe noch keine Gedanken über die eigene Altersvorsorge gemacht haben. Weitere 23 Prozent haben zwar schon einmal darüber nachgedacht, aber keinen konkret dokumentierten Plan. Und: 58 Prozent der Befragten geben darüber hinaus an, die Altersvorsorge sei in ihrer jetzigen Umsetzung zu kompliziert, um sie in Eigenverantwortung zu erledigen.

bAV für Beschäftigte mit geringem Einkommen


Für Arbeitgeber hängt dies auch eng mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zusammen. Durch das BRSG soll die bAV in Deutschland gestärkt werden. Jeder Arbeitnehmer hat demnach Anspruch darauf, zusätzlich zur staatlichen Förderung eine weiter durch den Arbeitgeber zu erhalten. Die Bundesregierung zielt mit dem BRSG darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll durch das Gesetz ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden. Das BRSG betrifft jeden Arbeitgeber unmittelbar. Denn eine bisher freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter, ist seit Jahresanfang (1. Januar 2019) verpflichtend. Seither müssen Arbeitgeber bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen. Sie dürfen also nicht mehr die durch eine Entgeltumwandlung eingesparten Kosten bei der Sozialversicherung einbehalten.